Alle Anträge, Eingaben und dergleichen sind "auf dem Dienstwege" einzureichen, d.h. bei der jeweiligen Beschäftigungsstelle. Die Beschäftigungsstellen leiten diese Schreiben ggf. an die Stammdienststellen weiter. Von diesen werden sie - falls erforderlich – der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zugeleitet. Durchschläge sind in der Anzahl der zu beteiligenden Stellen beizufügen.