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Für die einzelnen Ausbildungsabschnitte (Pflichtstationen) ist in den Ausbildungsplänen eine Mindestzahl von Pflichtarbeiten festgesetzt. Die Arbeiten sind nach näherer Weisung der Ausbilderin oder des Ausbilders anzufertigen; sie werden nach Begutachtung durch die Ausbilderin oder den Ausbilder zurückgegeben.
Darüber hinaus hat die Referendarin oder der Referendar an den ausbildungsgeeigneten Sachen mitzuarbeiten. -
Alle während der Zugehörigkeit zu den Arbeitsgemeinschaften ausgegebenen Klausuren sind mitzuschreiben; sie werden von der Arbeitsgemeinschaftsleiterin oder dem Arbeitsgemeinschaftsleiter begutachtet.