In enger Abstimmung mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder und unter strenger Beachtung der dienstlichen Gegebenheiten, insbesondere des Zeitablaufplanes der Arbeitsgemeinschaften erhält die Referendarin oder der Referendar alle zwei Wochen im Umfang von einem Arbeitstag gesondert Zeit zur Vorbereitung auf die öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft I – Verwaltung – und zum Selbststudium (Ziffer 4.6 der Verwaltungsvorschriften für die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in der Verwaltung vom 13.07.1994 – II B 4 – 2.90.10 – 2/94, MBl 1994, S. 996 (351 KB, PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab Pdf).