Ein Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann gemäß § 35 Abs. 6 JAG NRW auf die Ausbildung angerechnet werden.

Während der Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt und der Wahlstation (§ 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3-5 JAG NRW) besteht die Möglichkeit, auf Antrag für die Dauer von drei Monaten bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ausgebildet zu werden.

Die Semester dort beginnen jeweils zum 01.05. und 01.11. eines jeden Jahres und dauern 3 Monate. Bewerbungen für das Sommersemester (01.05. – 31.07.) sind jeweils bis zum 31.12. des Vorjahres und für das Wintersemester (01.11. – 31.01.) bis zum 30.06. der Präsidentin oder dem Präsident des Oberlandesgerichts vorzulegen. 

Die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt. Die Überweisung nimmt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts vor (§ 34 Abs. 1 Satz 1 JAG NRW).

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem von der Hochschule herausgegebenen Merkblatt und der Homepage der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften   externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Hier finden Sie das Merkblatt zum Ergänzungsstudium in Speyer.