Derzeit reichen die Kapazitäten im hiesigen Bezirk nicht aus, um alle Bewerber/innen aufzunehmen.

Als sog. bezirkszugehörige Bewerberinnen und Bewerber werden diejenigen angesesehen, die durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehung dauerhaft mit dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln verbunden sind.

Eine derartige Beziehung wird - von Fällen außergewöhnlicher Härte abgesehen - als gegeben angesehen, wenn Sie (alternativ):

  • mit dem Ehegatten Ihren Wohnsitz hier begründet haben,
  • im hiesigen Bezirk aufgewachsen sind,
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 2 Jahren Ihren Wohnsitz im hiesigen Geschäftsbereich haben und dies durch Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen

  • bereits drei Monate vor einem möglichen Einstellungstermin als wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der juristischen Fakultät der Universitäten Bonn/Köln tätig sind und diese Arbeit im Rahmen einer Nebentätigkeit auch während des Vorbereitungsdienstes weiter ausüben wollen.

Andere Formen persönlicher Bindung wie insbesondere eine Verlobung oder sonstige private Beziehungen (nichteheliche Lebensgemeinschaft, Freundes- und Bekanntenkreis, sonstige im Bezirk lebende Verwandte usw.), ein Promotionsvorhaben, berufliche oder nebenberufliche Tätigkeiten oder Perspektiven, intensive ehrenamtliche oder freizeitorientierte Aktivitäten können dagegen in ständiger und gleich­mäßig gehandhabter Praxis nicht als ausreichend angesehen werden.

Die enge persönliche Bindung an den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ist durch geeignete Belege (z.B. eine Meldebescheinigung, Bescheinigung über die Bestellung des Aufgebots,...) nachzuweisen. Ein Nachweis ist entbehrlich, wenn Sie im hiesigen Bezirk aufgewachsen sind.

Als Nachweis für Ihre Tätigkeit an der Universität Bonn oder Köln, bitte ich um Übersendung einer von einem Hochschullehrer/in unterschriebenen Bescheinigung mit folgendem Wortlaut:

„Hiermit bescheinige ich, dass Frau / Herr ..................... seit .................... als wissenschaftliche Hilfskraft / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (nicht Korrekturassistent/in) bei mir beschäftigt ist. Ich beabsichtige, sie / ihn auch während des gesamten Vorbereitungsdienstes als wissenschaftliche Hilfskraft / wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in weiter zu beschäftigen.“

Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen und damit die Aufnahme in die Warteliste als sog. bezirkszugehöriger Bewerber oder bezirkszugehörige Bewerberin bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Einstellung ausschließlich im Landgerichtsbezirk Köln erfolgt. Ihre Einstellung kann in jedem der drei Landgerichtsbezirke des Oberlandesgerichtsbezirks Köln erfolgen (Aachen, Bonn, Köln).

Diejenigen Bewerber und Bewerberinnen, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, sind sog. bezirksfremde Bewerber. Sofern sie andere Formen persönlicher Bindung wie insbesondere eine Verlobung oder sonstige private Beziehungen (nichteheliche Lebensgemeinschaft, Freundes- und Bekanntenkreis, sonstige im Bezirk lebende Verwandte usw.), ein Promotionsvorhaben, berufliche oder nebenberufliche Tätigkeiten oder Perspektiven oder intensive ehrenamtliche Aktivitäten nachweisen, stelle ich eine Prüfung in Aussicht, ob diese Gründe ggf. im Rahmen einer Einzelfall-/Ermessensentscheidung zu einer Einstellung im Landgerichtsbezirk Aachen führen können.

Kommt eine solche Einstellung für Sie ernsthaft in Betracht, machen Sie dies in Ihren Bewerbungsunterlagen bitte mit einer entsprechenden Begründung hinreichend kenntlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie zunächst mit einer längeren Wartezeit rechnen müssen. Dieser fiktive Einstellungstermin verschiebt sich jedoch wegen ständiger Veränderungen in der Bewerberliste erfahrungsgemäß erheblich nach vorne.