Änderungen des Familienstandes, die Geburt eines Kindes sowie der Erwerb eines akademischen Grades sind unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen. Entsprechende Nachweise sind in öffentlich beglaubigter Form beizufügen. Die Änderung der Anschrift ist ebenfalls auf dem Dienstweg schriftlich mitzuteilen.

Bei Änderungen, die zugleich für die Höhe der Unterhaltsbeihilfe bedeutsam sind, sind die entsprechenden Nachweise zusätzlich unmittelbar dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein Westfalen vorzulegen.