1.)

Monat:: 1.-5. (5)

Station: Ordentliches Gericht in Zivilsachen

Gestaltungsmöglichkeiten:
Stationsreihenfolge liegt fest;

Ausbildung nach Wahl d. Ref. bis zu 2 Monate bei einem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit ;

Ausbildung nach Wahl d. Ref. bis zu 2 Monate bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle, 
*) insgesamt in Nrn. 1-4 nicht mehr als 8 Monate; ein Ausbildungsabschnitt soll nicht weniger als 3 Monate umfassen

begleitende Arbeitsgemeinschaften (max. 25 Personen):
Zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaften:
1. Monat: Einführungslehrgang,
2.-5. Monat: 1 AG-Tag je Woche zu je 4 Unterrichtsstunden à 60 Min., 3 Klausuren, 1 Aktenvortrag
Ort: LG des Ausbildungsbezirks
Leitung: Richterin/Richter

2)

Monat: 6.-8. (3)

Station: Staatsanwaltschaft, wenn Ausbildungsmöglichkeiten nicht ausreichen: ordentliches Gericht in Strafsachen

Gestaltungsmöglichkeiten:
Stationsreihenfolge liegt fest;
Ausbildung nach Wahl d. Ref. Bis zu 3 Monate bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle,
s.o.*)

begleitende Arbeitsgemeinschaften (max. 25 Personen):
Strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft:
1. Woche: Einführungslehrgang.
2. Woche 6. Monat - 8. Monat: 1 AG-Tag je Woche zu je 4 Unterrichts-stunden à 60 Min., 2 Klausuren, Gelegenheit zum Aktenvortrag
Ort: LG des Ausbildungsbezirks
Leitung: i.d.R. Staatsanwältin/Staatsanwalt

3.)

Monat: 9.-11. (3)

Station: Verwaltungsbehörde

Gestaltungsmöglichkeiten:
Stationsreihenfolge "bei Vorliegen vernünftiger Gründe" variabel;

Ausbildung nach Wahl d. Ref. bis zu 2 Monate bei einem Gericht der Verwaltungs-, der Finanz- oder der Sozialgerichtsbarkeit;
Ausbildung nach Wahl d. Ref. bis zu 3 Monate bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle,
s.o.*); insbesondere kann eine geeignete Ausbildung an der DHV Speyer angerechnet werden

begleitende Arbeitsgemeinschaften (max. 25 Personen):
Öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft:
1 AG-Tag je Woche zu je 6 Unterrichtsstunden à 60 Min., 2 Klausuren, Gelegenheit zum Aktenvortrag
Ort: Bezirksregierung
Leitung: Beamtin/Beamter des höheren Dienstes

4.)

Monat: 12.-21. (10) (bzw. 12.-20. (9) bei Einstellung ab dem 01.03.2022)

Station: Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt (1. Hälfte des 21. Ausbildungsmonats: schriftliche Prüfungsarbeiten)

Gestaltungsmöglichkeiten:
Stationsreihenfolge "bei Vorliegen vernünftiger Gründe" variabel;
Ausbildung nach Wahl d. Ref. bis zu 3 Monate bei einer Notarin oder einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist;
Ausbildung nach Wahl d. Ref. bis zu 6 Monate bei einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt,
s.o.*);
eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (z.B. Bielefelder Kompaktkurs) oder der DHV Speyer kann angerechnet werden, wenn sie für die Anwaltsstation geeignet ist.

begleitende Arbeitsgemeinschaften (max. 25 Personen):
Zivil-, straf- und öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften mit integriertem Klausurenkurs:
bis zu 2 Wochen im 12. Monat: Einführungslehrgang,
sodann bis zum Ende des 20. Monats: 1 AG-Tag je Woche zu je 6 Unterrichtsstunden à 60 Min.; i.d.R. zwei Fächer je AG-Tag, alle 8 Wochen eine Klausurwoche zu je 4 Tagen (2 Klausuren aus dem Zivilrecht, je 1 aus dem Straf- und Öffentlichen Recht), insgesamt 4 x 4 Klausuren.
Insgesamt (12.-20. Mon.) entfallen - unter Einschluss der Klausurtermine -ca. 163 Unterrichtsstunden auf das Zivilrecht, 53 auf das Straf- und 80 auf das Öffentliche Recht.
Ort: OLG, LG oder VG des Ausbildungsbezirks
Leitung: Richterin/Richter (insb. auch des VG), Staatsanwältin/Staatsanwalt, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Notarin/Notar; Aufteilung der Module auf mehrere AG-Leiter möglich

5.)

Monat: 22.-24. (3) (bzw. 21.-24. (4) bei Einstellungen ab dem 01.03.2022)

Station: Wahlstation (Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, bei Einstellungen ab 01.03.2022: 1. Hälfte des 21. Ausbildungsmonats: schriftliche Prüfungsarbeiten)

Gestaltungsmöglichkeiten:
Stationsreihenfolge "bei Vorliegen vernünftiger Gründe" variabel;
Ausbildung nach Wahl d. Ref. im Ausland möglich; eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (z.B. Bielefelder Kompaktkurs) oder der DHV Speyer kann angerechnet werden, wenn sie geeignet ist.

begleitende Arbeitsgemeinschaften (max. 25 Personen):
keine Arbeitsgemeinschaft