Sachgebiet A:

Das Dezernat 2, Sachgebiet A, ist die Personalabteilung für

  • Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt,
  • Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt des Justizdienstes (Rechtspfleger/-innen),
  • Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der Lufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt des Sozialdienstes (Fachkräfte des ambulaten Sozialen Dienstes mit den Fachbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe) und für
  • Praktikantinnen und Praktikanten im Sozialdienst.

Die Aufgaben umfassen das gesamte Personalmanagement und die Personalentwicklung der v. g. Dienstzweige im Oberlandesgerichtsbezirk Köln einschließlich der damit verbundenen Haushaltsangelegenheiten, so z. B. alle Einstellungsentscheidungen, Ausbildung von Rechtspflegeranwärtern/-innen, Angelegenheiten der Personalausgabenbudgetierung, Beförderungs- und Aufstiegsverfahren, Abordnungen und Versetzungen, Auswahl zu Fortbildungsveranstaltungen, Bewilligung von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigungen, darüber hinaus Grundsatzangelegenheiten im Beamtenrecht und Angelegenheiten des Landespersonalvertretungsgesetzes sowie die Organisation der Aufbau- bzw. der Modulstudiengänge Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen.

 

Sachgebiet B:

Das Dezernat 2, Sachgebiet B, ist die Personalabteilung für

  • Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 sowie
  • für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Aufgaben umfassen Personalangelegenheiten der vorgenannten Bediensteten sowie allgemeine Angelegenheiten aus dem Beamten-, Arbeits- und Tarifrecht. Beispielsweise werden hier Einstellungen bzw. Zulassungen zum Gerichtsvollzieherdienst, mittleren Justizdienst (Justizsekretäranwärter/-innen) und zur Beamtenlaufbahn im Justizwachtmeisterdienst für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Köln bearbeitet, darüber hinaus Beförderungsverfahren, Höhergruppierungen, Abordnungen und Versetzungen, Bewilligung von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigungen, Nebentätigkeitsgenehmigungen, Auswahl zu Fortbildungsveranstaltungen, Ausbildung von Justizsekretäranwärtern/-innen oder von Gerichtsvollzieheranwärtern/-innen.

Im Rahmen der Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten werden die Aufgaben der zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz wahrgenommen.