Zur Vorbereitung auf ihre mündliche Prüfung haben Studierende die Möglichkeit, einmalig an einer mündlichen Prüfung als Zuhörer teilzunehmen.

Die berechtigten Kandidatinnen und Kandidaten werden zu Beginn des vierten Monats nach Anfertigung der letzten Klausuren mit E-Mail auf die Zuhörermöglichkeit und die konkreten Termine der mündlichen Prüfungen hingewiesen.