Nein. Die Klausurräume werden für die Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung ständig benötigt.
Nein. Die Klausurräume werden für die Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung ständig benötigt.