Der Lebenslauf muss unterschrieben sein. Darüber hinaus gibt es keine Formvorschriften für die Gestaltung des Lebenslaufs, d.h. der Lebenslauf kann tabellarisch oder ausformuliert verfasst werden und sowohl in handschriftlicher Form als auch maschinenschriftlich abgefasst sein. Ihre mündliche Prüfungskommission erhält Einblick in Ihre Prüfungsakte und somit Ihren Lebenslauf.