Ich habe erfolgreich an einem Moot Court in fremder Sprache (§ 25 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 JAG NRW) teilgenommen. Muss ich zusätzlich einen Fremdsprachennachweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW erbringen?

Nein. Die erfolgreiche Teilnahme an einer in fremder Sprache durchgeführten Verfahrenssimulation ("Moot Court") gilt als Fremdsprachennachweis, auch wenn aufgrund dessen ein Freisemester gem. § 25 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 JAG NRW gewährt wird.