Gem. § 8 Abs. 6 JAG NRW erteilt die ausbildende Stelle den Studierenden eine Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Studienzeit. Es reicht eine formlose Bescheinigung über den Zeitraum ohne Leistungsbewertung möglichst mit Briefkopf der Ausbildungsstelle. Ein Muster finden Sie im Internet in dem "Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeit". Bei Verwendung der Musterbescheinigung muss die Ausbildungsstelle anhand des Stempels bzw. des Dienstsiegels erkennbar sein. Die Unterschrift der Ausbilderin / des Ausbilders alleine reicht nicht aus.