Grundsätzlich kann bei diesen Stellen lediglich die praktische Studienzeit – Abschnitt Rechtspflege oder Wahlstelle – abgeleistet werden.

Sofern das Praktikum ausnahmsweise in der Verwaltungsabteilung des Amts- oder Landgerichts oder der Staatsanwaltschaft (z.B. in der Geschäftsleitung mit Tätigkeiten in der Personalsachbearbeitung, Haushaltsangelegenheiten etc.) abgeleistet wird und dies in der Bescheinigung nach § 8 Abs. 6 JAG NRW über die Ableistung der praktischen Studienzeit bestätigt wird, kommt eine Anerkennung als praktische Studienzeit – Abschnitt Verwaltung – in Betracht. Die Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Köln bieten allerdings keine Verwaltungspraktika an.