• Der Vortrag ist Teil der mündlichen Prüfung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und geht dem Prüfungsgespräch voraus (§ 10 Abs. 1 Satz 2 JAG NRW). 
  • Die Aufgabenstellung für den Vortrag wird dem Zivilrecht, dem Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht entnommen. 
  • Das Rechtsgebiet des Vortrags wird mit der Ladung zur mündlichen Prüfung rund drei Wochen vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Zuteilung des Rechtsgebietes für den Vortrag erfolgt nach dem Zufallsprinzip; Wünsche können insoweit nicht geäußert werden. 
  • Die Vorbereitungszeit auf den Vortrag beträgt eine Stunde, die Vortragszeit höchstens 12 Minuten (§ 15 Abs. 4 Sätze 2 und 3 JAG NRW). 
  • Zulässige Hilfsmittel sind folgende Gesetzessammlungen:

- Habersack nebst Ergänzungsband,

- Sartorius I (Verfassungs- und Vewaltungsgesetze)

- Rehborn  (Gesetze des Landes NRW

   Die Gesetzessammlungen werden gestellt und brauchen daher nicht mitgebracht zu werden.