• Die mündliche Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der aus drei Prüferinnen oder Prüfern einschließlich der oder des Vorsitzenden besteht. 
  • Vor der mündlichen Prüfung führt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit jedem Prüfling ein Vieraugengespräch (Vorgespräch). In Abwesenheit der Prüflinge informiert die oder der Vorsitzende die anderen Ausschussmitglieder über den Inhalt des Vorgesprächs. 
  • Zum mündlichen Prüfungstermin werden alle notwendigen Gesetze zur Verfügung gestellt, und zwar:

-          Habersack "Deutsche Gesetze" nebst Ergänzungsband

-          Rehborn "Gesetze des Landes NRW"

-          Sartorius I  "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze"

-          Sartorius II "Internationale Verträge, Europarecht" 

  • Die mündliche Prüfung besteht aus einem Vortrag aus dem Zivilrecht,  Strafrecht oder Öffentlichen Recht und einem Prüfungsgespräch, das sich auf alle vorgenannten Gegenstände erstreckt. Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses; die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält hierzu keine Angaben und das Justizprüfungsamt kann hierzu auch keine Auskunft geben.