• Ein zur Prüfung angemeldeter Kandidat, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält zunächst eine Mitteilung über die Zulassung zur Prüfung.

  • Die Ladung zu den Aufsichtsarbeiten erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor dem Klausurtermin, im Regelfall am Anfang des Klausurmonats.

  • Grundsätzlich erfolgt die Ladung zu dem von dem Kandidaten gewünschten Klausurtermin. Liegen jedoch z.B. mehr Anmeldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen (so insbesondere in den „Freiversuchsmonaten“ Mai und November), werden einige Prüflinge in den folgenden Monat gelost. Eine Auslosung in den Monat vor dem gewünschten Klausurmonat ist ausgeschlossen. Die ausgelosten Kandidaten werden rechtzeitig informiert.

  • Die Ladung zu den Aufsichtsarbeiten enthält Angaben zum Klausurenort, Klausurbeginn und den zugelassenen Hilfsmitteln.