• Der Zutritt zum Gerichtsgebäude ist nur Prüflingen gestattet. Angehörige, Freunde und Bekannte der Prüflinge dürfen das Gebäude auch nach Ende der schriftlichen und mündlichen Prüfungen nicht betreten, um die Prüflinge dort zu empfangen oder den Klausur- bzw. Examensabschluss zu feiern.

  • Dem rechtsuchenden Publikum und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss jederzeit der ungehinderte Zutritt zu dem Gebäude möglich sein.
    Daher darf auch bei schlechtem Wetter die Eingangstüre des Gebäudes nicht durch Sie oder wartende Angehörige, Freunde oder Bekannte blockiert werden.

  • Die Feierlichkeiten vor dem Gebäude nach Abschluss der Klausuren haben in jüngster Zeit ein nicht mehr vertretbares Ausmaß angenommen.
    Es wird daher dringend gebeten, mit Rücksicht auf rechtsuchende Bürger und Bedienstete auf eine Feier vor dem Gebäude zu verzichten.

  • In jedem Fall darf vor dem Gebäude kein Abfall  zurückgelassen werden.
    Bitte nehmen Sie eventuell entstandenen Abfall (leere Flaschen, Gläser, Pappbecher, Verpackungen etc.) wieder mit.
    Bitten Sie Ihre Angehörigen und Freunde, auf das Verstreuen von Konfetti pp. zu verzichten, um eine aufwendige Reinigung des Gehweges zu vermeiden und das Erscheinungsbild des Gebäudes zu wahren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.