• Viele Staaten verlangen bei der Vorlage ausländischer Urkunden – wie etwa Zeugnissen über die erste Prüfung – eine Bestätigung darüber, dass die auf der Urkunde befindliche Unterschrift von der bezeichneten Amtsperson herrührt. Die Bestätigung erfolgt durch die so genannte Apostille.

  • Zuständig für die Erteilung der Apostille betreffend die Unterschriften auf Zeugnissen, die vom Justizprüfungsamt Köln erteilt wurden, ist der Präsident des Landgerichts Köln. Weil die Bearbeitung des Antrags unter Beteiligung des Justizprüfungsamtes erfolgt, kann der Antrag auf Erteilung der Apostille auch direkt beim Justizprüfungsamt gestellt werden.

  • Antragsberechtigt ist die/der Urkundeninhaber/in; stellt eine andere Person den Antrag, ist eine Vollmachtsurkunde beizufügen.

  • Dem Antrag auf Erteilung einer Apostille ist das Originalzeugnis beizufügen. Von dem Originalzeugnis wird eine beglaubigte Ablichtung gefertigt, die mit der Apostille versehen wird.

  • Die Fertigung der beglaubigten Ablichtung des Zeugnisses und die Erteilung einer Apostille sind gebührenpflichtig.

  • Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da das Bestätigungsverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt.