Übergangsregelungen (Art. 2 des 2. Gesetzes zur Änderung des JAG NRW vom 09.11.2021

Klausurenblöcke

Klausurtermin Dezember 2023

Die schriftlichen Arbeiten aus der Klausurenreihe Dezember 2023
haben die Prüflinge mit den folgenden Kennziffern nicht bestanden:

Liste  (PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab 55 KB)

Die Bescheide über das vorzeitige Nichtbestehen der Prüfung sind zeitnah zur Post gegangen.
Die Postlaufzeit (maximal 3 Tage) ist daher abzuwarten.

Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, erhalten die Ergebnisse der Klausuren zu Beginn des 4. Monats nach den Klausuren per einfachem Brief. Die Versendung der Briefe erfolgt regelmäßig am 5. Tag des 4. Monats nach den Klausuren. Sollte dieser Tag auf einen arbeitsfreien Tag fallen, erfolgt die Absendung am ersten Werktag, der auf den 5. des Monats folgt. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten, die Prüfungskommission und das Rechtsgebiet, dem der Vortrag entnommen wird, 3 Wochen vor dem Prüfungstermin in der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Der mündliche Prüfungstermin wird im 5. Monat nach Anfertigung der Aufsichtsarbeiten stattfinden. Weitere Angaben werden im Vorfeld nicht gemacht.

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Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im April 2024

Die Aufsichtsarbeiten werden im Euronova-Campus in Hürth sowie im Gerichtsgebäude Reichenspergerplatz in Köln angefertigt werden.

Da die Zahl der Meldungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung für den Monat  April 2024 größer ist als die der vorhandenen Plätze, war es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, allen Kandidatinnen und Kandidaten einen Platz zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im April 2024 zur Verfügung zu stellen. Es war daher erforderlich, Prüflinge, die sich für den Aufsichtsmonat April 2024 bei dem Justizprüfungsamt Köln gemeldet haben, in den Monat Mai 2024 zu losen.

Die Auslosung ist abgeschlossen. Ergebnisse finden Sie hier: Liste (PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab 13 KB)

Änderungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Mai 2024 gelost worden sind, werden zusätzlich schriftlich benachrichtigt. Die Schreiben sind zur Post gegangen. Der Postweg bleibt abzuwarten. Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten werden ca. 14 Tage vor dem Klausurtermin im April eine Ladung erhalten.

Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

Hinweis für die staatliche Pflichtfachprüfung in der Zeit ab Januar 2024:

Es wird im Hinblick auf die am 01.01.2024 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des "Personengesellschaftsrechts-modernisierungsgesetz – MoPeG" vom 10.08.2021 klargestellt, dass diese unmittelbar zum Gegenstand der Aufsichtsarbeiten, des Vortrags und des Prüfungsgesprächs in der staatlichen Pflichtfachprüfung gemacht werden können.

Es gibt insoweit keine Übergangsfrist.