Informationen, Ablauf und Ansprechpartner.

Bei dem Oberlandesgericht Köln wird vor den Zivilsenaten und vor den Senaten für Familiensachen die Durchführung der Güteverhandlung und weiterer Güteversuche vor den Güterichtern im Sinne des § 278 Abs. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. § 36 Abs. 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) angeboten. Die Güterichter beim Oberlandesgericht Köln wenden dabei regelmäßig die Methode der Mediation an.

In der Güteverhandlung erhalten die Parteien so die Gelegenheit, in einem nicht öffentlichen und vertraulich geführten Gespräch Möglichkeiten einer für alle Seiten akzeptablen Konfliktlösung auszuloten. Dieses Gespräch wird grundsätzlich in Anwesenheit der Rechtsanwälte der Parteien geführt.

Vermittelnd und helfend wirkt in der Regel ein in der Methode der Mediation besonders ausgebildeter Richter oder Richterin des Oberlandesgerichts als Güterichterin bzw. Güterichter mit. Diese/r gehört nicht dem zur Entscheidung berufenen Senat an, kann aber bei einem entsprechenden Wunsch einen von den Parteien gestalteten Vergleich oder eine Vereinbarung protokollieren.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem speziell ausgebildete Mediatorinnen oder Mediatoren - bei Gericht die Güterichterinnen oder Güterichter - die Konfliktparteien durch strukturierte, nicht öffentliche Verfahrensabläufe dabei unterstützen, gemeinsam eine einvernehmliche, selbstbestimmte und für alle tragbare Lösung zu entwickeln. Im Vordergrund stehen dabei die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung womöglich nicht oder nicht vollständig zur Sprache gekommen wären. Mit der Konfliktlösung im Wege der Mediation sind vielfältige Vorteile verbunden.

So bietet die eigenverantwortlich erarbeitete Konfliktlösung eine höhere Wahrscheinlichkeit der Akzeptanz und freiwilligen Umsetzung.

Sie ermöglicht einen schnellen Abschluss des Verfahrens und verringert die Belastung der Beteiligten, finanziell und psychisch.

Es können Interessen und Motive in den Blick genommen werden, die im Gerichtsverfahren selbst keine Rolle spielen.

Auf diese Weise ist es möglich, auch ohne streitige Entscheidung - mit Siegern und Verlierern - dauerhafte, zukunftsorientierte Lösungen zu finden.

Zusätzliche gerichtliche Kosten werden hierdurch nicht verursacht.
Vielmehr werden die Kosten potentieller Rechtsmittelinstanzen sogar eingespart.

Nähere Informationen zum Güterichterverfahren können der Informationsschrift
"Mediation durch den Güterichter in Nordrhein-Westfalen" PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab entnommen werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:

     Richter am Oberlandesgericht Klaus Berghaus.

Erreichbar über die Geschäftsstelle, Frau Böll, Telefon: 0221 / 7711-809,  
E-Mail: Güterichter@olg-koeln.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

 

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