Bei einem Oberlandesgericht - so auch in Köln - werden die Rechtsstreitigkeiten in der Regel nicht von einzelnen Richtern bearbeitet und entschieden, sondern von Spruchkörpern. Diese Spruchkörper heißen bei einem Oberlandesgericht "Senate", denen die einzelnen Prozesse nach dem Geschäftsverteilungsplan zur Entscheidung zugewiesen werden.
Die Senate entscheiden in der Regel in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, nämlich dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Laienrichter oder Schöffen kommen bei den Senaten des Oberlandesgerichts bis auf wenige Ausnahmen nicht zum Einsatz, auch in den Strafsachen nicht.
Innerhalb der einzelnen Senate regelt ein zu Beginn des Jahres vom Senat aufgestellter interner Geschäftsverteilungsplan, welche Richter in welcher Zusammensetzung für die Bearbeitung der einzelnen Rechtstreite zuständig sind. Dabei wird nach abstrakten Gesichtspunkten – meist nach den Endziffern der Aktenzeichen – auch bestimmt, wer Berichterstatter für die einzelnen Rechtstreite ist, um auch innerhalb der jeweiligen Senate dem Grundsatz des gesetzlichen Richters zu genügen. Berichterstatter ist der Richter innerhalb eines Senats, der u.a. den Prozessinhalt für die anderen Richter zusammenfasst, aufbereitet und das Urteil oder den Beschluss entwirft.