Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 29. Juni 1999 die Voraussetzungen für die Einstellung in den richterlichen (Probe-)Dienst des Landes geregelt. Danach können auch solche Bewerber/innen zu einem Auswahlgespräch geladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte erreicht haben. Voraussetzung ist jedoch, dass mehr als 7,75 Punkte erzielt wurden und die Bewerber/innen sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Als besondere persönliche Eigenschaft gilt es, wenn ein/e Bewerber/in
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sich in der zweiten juristischen Staatsprüfung "unter Wert geschlagen" hat, d. h. wenn ihre/seine Leistungen im Abitur, im Studium, in der ersten juristischen Staatsprüfung, in der Referendarzeit (Stationsnoten, Arbeitgemeinschaften) erheblich besser waren;
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über besondere, durch den Lebensweg und die berufliche Entwicklung nachgewiesene persönliche Fähigkeiten und Leistungen verfügt, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen und den/die Bewerber/in dadurch aus dem Bewerberfeld herausheben.
Das formlose Bewerbungsschreiben ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln zu richten. Wegen der Einzelheiten wird auf das gesonderte Merkblatt für die Bewerbung verwiesen.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren findet in der Form eines Assessment-Centers im Gebäude des Oberlandesgerichts Köln statt. Pro Termin werden im Regelfall sieben Bewerber/innen eingeladen. Die vierköpfige Auswahlkommission besteht aus dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, dem Präsidenten eines der drei Landgerichte im Oberlandesgerichtsbezirk oder dem Präsidenten des Amtsgerichts Köln, der Gleichstellungsbeauftragten des Oberlandesgerichts sowie dem Personaldezernenten des Oberlandesgerichts. Das Verfahren gliedert sich in die folgenden Abschnitte:
- Gruppendiskussion, in der Regel über ein juristisches oder justizpolitisches Thema,
- praktische Arbeitsprobe,
- Einzelinterview.
Vorstellungstermine
Der jeweils nächste Vorstellungstermin wird auf der Homepage des Oberlandesgerichts bekannt gegeben bzw. kann telefonisch erfragt werden.
Einsatzorte
Die Bewerbung erstreckt sich auf den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk. Die Entscheidung über die Zuweisung zu einem der drei Landgerichtsbezirke Aachen, Bonn oder Köln richtet sich nach der aktuellen Bedarfslage und fällt kurzfristig im Anschluss an das Vorstellungsgespräch.
Stand: September 2007