Oberlandesgericht Köln

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Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die Schwerpunktbereichsprüfung wird von den Universitäten abgenommen und soll im Regelfall dem mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung vorausgehen. Ihre Note geht zu 30 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung ein. In Nordrhein-Westfalen nehmen 6 Universitäten die Schwerpunktbereichsprüfung ab. Einzelheiten können bei den Universitäten erfragt werden.

 


 

© Oberlandesgericht Köln, 2012