Die "ZeTeF" (Dezernat 4 C) ist die bei dem Oberlandesgericht Köln eingerichtete zentrale Pflegestelle für das Textsystem Justiz (TSJ) und das Formularwesen Nordrhein-Westfalen.
Textsystem Justiz
Allgemein
Im Rahmen der Modernisierung der Justiz Nordrhein-Westfalen werden die verschiedenen bisher eingesetzten Textverarbeitungen durch das "Textsystem Justiz" als Basistextanwendung abgelöst. Mit dem für die Fachanwendung JUDICA konzipierten "Textsystem Justiz" verfügt die Justiz über ein komfortables und auf die Anforderungen der gerichtlichen Praxis bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugeschnittenes Textverarbeitungsprogramm. Da die gerichtlichen Arbeitsabläufe mit Hilfe des "Textsystems Justiz" kundenfreundlicher, zukunftsorientiert und effizienter erledigt werden können, leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Justizmodernisierung.
Konzeption und Funktionen
Das "Textsystem Justiz" ermöglicht erstmals nicht nur das Fertigen von Schreiben und Entscheidungen. Es
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stellt darüber hinaus dem Anwender benutzerspezifische Formularsammlungen in elektronischer Form zur Verfügung und unterstützt damit die Verfügungstätigkeit der Richterinnen und Richter sowie der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auf automatisiertem Wege,
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bietet die Möglichkeit der automatischen, schreibtechnischen Erleigung der Verfügungen; es werden also nicht nur bloße Ausdrucke erstellt, sondern das System "erkennt" die einzelnen Verfügungspuntke und fertigt beispielsweise auch beizufügende Abschriften oder Zustellungsurkunden,
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erlaubt die Erstellung von Reinschriften durch Ausführen der elektronischen Verfügung aus dem Textsystem Justiz oder unmittelbar aus dem Fachsystem JUDICA mit Hilfe des TSJ-direkt, wobei mit Hilfe von "Multiformularmasken" (MFM) aus einem Dialog heraus alle für die jeweilige Standardsituation erforderlichen Reinschriften produziert werden,
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erlaubt die Generierung von verfahrensstandsbezogenen Verfügungsvorschlägen,
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versetzt den Anwender mit Hilfe seiner Bausteinstruktur in die Lage, das Formular auf seine individuelle Arbeitsweise anzupassen,
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ermöglicht eine komfortable Bearbeitung der Verfügung sowohl über eine Standardansicht als auch über eine Baumansicht und
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gewährleistet die Verwendbarkeit des Kerns der Anwendung für weitere Fachbereiche.
Aktuelles
Die IT-Fachanwendung JUDICA/TSJ ist flächendeckend bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen in den Fachbereichen Zivil-, Familien-, Straf- und Insolvenzsachen im Einsatz.
Die inzwischen sehr hohe Anzahl der Anwender führte zu einer Vielzahl von Tickets, die vom BIT an die Verfahrenspflegestelle für das Textsystem Justiz (VPS TSJ) weitergeleitet wurden.
Neben den bestehenden und regelmäßig stattfindenden acht Qualitätszirkeln wurden auf Wunsch der Praxis zwei weitere Qualitätszirkel eingerichtet: Einer für Servicekräfte bei den Landgerichten und ein weiterer für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in dem Bereich Familiensachen bei den Amtsgerichten.
Im September 2010 hat die Verfahrenspflegestelle TSJ aufgrund der Einführung des NRW-Designs im Land eine neue TSJ-Version zum Einsatz gebracht. Im Vorfeld wurden dafür sämtliche Vordrucke bzgl. Layout und Seitennummerierung äußerst umfangreich überarbeitet und angepasst. Gleichzeitig wurden durch diese Version Änderungswünsche und Fehlerbehebungen umgesetzt.
Die Handbücher für Anwender und Administratoren sowie die Schulungsunterlagen für die in der Justizakademie stattfindenden Vertiefungsschulugnen wurden zeitgleich überarbeitet und im Land verteilt.
Durch Erlass des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen vom 27.08.2009 - 1500 - I.143 - wurden die Verfahrenspflegestellen JUDICA/TSJ mit der Umsetzung der Nachlasssachen in das Fachverfahren JUDICA/TSJ beauftgragt. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe "Fachpraktische Pilotierung einer IT-Unterstützung in Nachlasssachen durch JUDICA/TSJ" gegründet. Die Mitglieder dieser Kernarbeitsgruppe haben neben den Besonderheiten für JUDICA gemeinsame Verfügungsstandards festgelegt und die Verfügungen benannt, die zur fachpraktischen Pilotierung für erforderlich erachtet werden und im TSJ umzusetzen waren. Es wurden insgesamt ca. 80 Verfügungen gewünscht, die bereits fertiggestellt bzw. qualitätsgesichert werden. Desweiteren wurden neue amtliche Ladungsformulare - solche sind im Nachlassbereich bislang nicht vorhanden - erstellt sowie bereits vorhandene amtliche Nls-Formulare überarbeitet und in das TSJ übernommen. Weitere Verfügungen sollen im Rahmen der Pilotierung nachgeliefert werden.
Für die anstehenden Schulungen wurden außerdem neue Schulungsunterlagen erstellt, das bestehende Schulungskonzept wurde vollständig überareitet. Die Arbeitsgruppenmitglieder haben im September 2010 bekräftigt, zeitnah mit den bislang fertiggestellten Entwicklungen in der Praxis arbeiten zu wollen, da sie sich von dem Einsatz der Programme erhebliche Arbeitserleichterungen versprechen. Die Zustimmung des Hauptpersonalrates in seiner Zusasmmensetzung nach § 20 LRiG wird derzeit eingeholt.
Hinzu kommt weiterhin das Bestreben des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Wesstfalen, JUDICA/TSJ auf weitere Fachbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit, namentlich die Bereiche Betreuung, Rechtsantragstelle und Mobiliarvollstreckung, auszudehnen und dabei auch bestehende IT-Fachverfahren abzulösen. Mit Erlass des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.10.2010 - 1518-I. 12 Betreuung - wurden die Verfahrenspflegestellen JUDICA und TSJ mit der Umsetzung einer IT-Unterstützung von Betreuungssachen durch die Fachverfahren JUDICA/TSJ beauftragt.
Seit dem Frühjahr 2010 wurden erste Vorbereitungen zur Migration der bestehenden Programmierumgebung Visual Basic 6 auf Visual Studio 2010.Net für das TSJ getroffen. Nach Anschaffung der noch benötigten Software und Schulung der Administratoren fanden ab November 2010 regelmäßige Treffen der VPS TSJ mit den zuständigen Programmierern des DienstleistersIT.NRW, statt, in denen die Vorgehensweise - unter vorheriger Beteiligung der Firma Microsoft - detailliert erörtert und ein konkreter Zeitplan erstellt wurde. Die Umstellung ist mit großem technischem und personellem Aufwand verbunden und wird voraussichtlich bis in den Herbst 2011 andauern.
In Landwirtschaftssachen stehen den Anwendern seit August 22 neue Verfügungen für die Bearbeitung nach der ZPO und dem FGG zur Verfügung.
Das Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) ist am 01. Januar 2011 in Kraft getreten. Zum gleichen Zetpunkt ist das Ausführungsgesetz zur Zivilprozessordnung vom 24. März 1879 (PrGS) aufgehoben worden. Die sich daraus ergebenden Änderungen der Bestimmungen zu den Aufgebotsverfahren gemäß §§ 484 FamFG, 58ff. JustG NRW wurden in den 15 entsprechenden TSJ-Verfügungsvorlagen eingearbeitet und den Anwendern termingerecht zur Verfügung gestellt.
Die Verfahrenspflegestelle TSJ war beim EDV-Gerichtstag in Saarbrücken erneut mit einem eigenen Stand vertreten.
Das Formularwesen
Aufgrund der AV des Justizministers vom 31. Juli 2001 obliegt die landesweite Vordrucksachbearbeitung seit dem 1. Januar 2002 dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln. Durch die Zusammenlegung der Zentralstelle für das Formularwesen und der Verfahrenspflegestelle Textsystems Justiz (TSJ) in einem Dezernat wird der laufende Abstimmungsprozess zwischen beiden Stellen durch kurze Kommunikationswege optimiert und Reibungsverluste vermieden.
Aufgrund der AV des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.03.2009 (141 - I. 43) obliegt dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln seit dem 15.04.2009 auch die zentrale Vordrucksachbearbeitung für die übrigen bundeseinheitlichen Formulare.
Der Formularstelle des Dezernats 4c obliegt nun die gesamte Vordrucksachbearbeitung wie Vordruckfeststellung, der Schriftverkehr mit den übrigen Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium der Justiz, die Erteilung von Druckaufträgen, die Entscheidung über die Einfhrung, Änderung und den Wegfall von landes- und bundeseinheitlichen Vordrucken.
Formularsachbearbeitung im Jahre 2010
Im Jahr 2010 waren - bedingt durch das am 01.09.2009 in Kraft getretene FGG-Reformgesetzes - weitere Änderungen und Neueinführugnen von amtlichen Formularen erforderlich. Hiervon betroffen wren vor allem die Fachbereiche Nachlass, Vormundschaft und Betreuung. Da im Rahmen der oben genannten Reform auch eine Viellzahl von bundeseinheitlichen Formularen betroffen war, waren Abstimmungen mit den verschiedensten Vordruckstellen der einzelnen Länder erforderlich.
Am 01.01.2010 trat das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.09.20009 in Kraft. Hierdurch ergaben sich unter anderem im Bereich der Rechtsmittel und der Belehrungspflichten im Rahmen der Haftovrführung Änderungen, die eine umfangreiche Anpassung oder auch Neufassung der Formulare erforderlich machten.
Zum 01.08.2010 wurden die Benachrichtigungen in Nachlasssachen per Anordnung neu gefasst. Betroffen waren vor allem bundeseinheitliche Formulare, die bereits entsprechend an die AV d. JM vom 15.06.2010 angepasst wurden.
Weiterhin wurden im Jahr 2010 bürgerfreundliche Formulare in Nachlasssachen erarbeitet und im Intranet veröffentlich.
Auch in Strafsachen wurden einige neue bürgerfreundliche Formulare erstellt und im Intranet eingestellt.
Zum 01.12.2010 tragen das Hinterlegungsgesetz und das Gesetz zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften in Kraft. Gleichzeit traten die Hinterlegungsordnung vom 10.03. 1937 sowie die Verordnung zur Durchführung der Hinterlegungsordnung vom 24.11.1939 außer Kraft. Maßgebliche Änderung hierbei war, dass die Oberjustizkasse Hamm die Gerichtskassen als zentrale Hinterlegungskassen ablöst und die Verzinsung anders gereglt wurde. Die HS-Formulareihe wurde in Abstimmung mit der Praxis und er Oberjustizkasse Hamm und unter Berücksichtigung des NRW-Designs überarbeitet.