InhaltGeschäftsverteilungWarum ein Geschäftsverteilungsplan?
Ein wesentliches Prinzip unseres Rechtsystems ist der Grundsatz des "gesetzlichen Richters". Dieser Grundsatz besagt, dass für jedes Verfahren schon vorher feststehen muss, von welchen Richtern es entschieden werden wird. Dadurch soll jede Art von unsachlicher Beeinflussung der richterlichen Zuständigkeit, ja sogar schon der Anschein einer solchen Beeinflussung von vornherein vermieden werden. Jedes Gericht hat daher einen Geschäftsverteilungsplan, der am Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr aufgestellt wird und im voraus bestimmt, welche Richter für welches Verfahren zuständig sind. Die Zuständigkeit für die Verfahren folgt abstrakten, von vornherein genau festgelegten Regeln. Beschlossen wird der Geschäftsverteilungsplan vom Präsidium, einem Richtergremium, das sich aus dem Präsidenten oder Direktor des Gerichts und aus weiteren von den Richtern gewählten Mitgliedern zusammensetzt. Bei dem Oberlandesgericht Köln sind die einzelnen Richter in sogenannten Spruchkörpern tätig, die Senate heißen. Die Zuweisung der Rechtsstreite erfolgt an diese Senate. Welcher Senat für die einzelnen Rechtsstreite zuständig ist, richtet sich gemäß dem Geschäftsverteilungsplan teilweise nach bestimmten Sachgebieten und teilweise nach örtlichen Kriterien. Bei dem Oberlandesgericht Köln gibt es:
Sie finden hier den jeweils aktualisierten Geschäftsverteilungsplan übersichtlich sortiert: Zum Betrachten und Ausdrucken muss der Adobe Acrobat Reader auf Ihrem System installiert sein. Geschäftsverteilungsplan
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